Detailseite-Redaktion
Detailseite-Redaktion

Bescheide zur Grundsteuer 2025 versandt

Informationen zur Berechnung und Vorgehensweise bei Fragen

Bild: Stockfotos-MG/Adobe Stock

Bild: Stockfotos-MG/Adobe Stock

Die Gemeinde Hohenbrunn hat die Bescheide zur Grundsteuer 2025 erstellt und versandt. Grundlage ist das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021. Die Zustellung der Bescheide erfolgt ab 10. Januar 2025.

Da bei digitaler Datenverarbeitung Fehler möglich sind, prüfen Sie bitte die Bescheide sorgfältig und kontaktieren Sie bei Fragen die zuständigen Stellen. 

Grundlagen der Grundsteuerberechnung

Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf den Grundsteuermessbescheiden des Finanzamts München. Diese wurden auf Grundlage der Grundsteuererklärung zum Stichtag 1. Januar 2022 erstellt und erstmals digital an die Gemeinde übermittelt. Die Feststellung der Eigentumsverhältnisse sowie die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge obliegen dabei ausschließlich dem Finanzamt München.

Falls Zweifel an der Höhe oder Rechtmäßigkeit der Grundsteuer bestehen, bitten wir darum, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Die Informations-Hotline zur Grundsteuer erreichen Sie unter: 089 30700077. Die telefonischen Sprechzeiten sind:

Montag: 9:00–16:00 Uhr
Dienstag: 9:00–13:00 Uhr
Mittwoch: 9:00–13:00 Uhr 
Donnerstag: 9:00–16:00 Uhr
Freitag: 9:00–13:00 Uhr

Das Finanzamt München stellt außerdem einen Vordruck für einen Antrag auf Änderung der Grundsteuer bereit, den Sie auch als Anhang zu dieser Meldung finden.

Alternativ kann dieser Antrag auch im Steueramt der Gemeinde Hohenbrunn während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Diese sind:

Montag: 8:00–12:00 Uhr
Dienstag: 8:00–12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag: 8:00–12:00 Uhr
Freitag: 8:00–12:00 Uhr 

Hinweise zu möglichen Fehlern

Es wurde festgestellt, dass bei der Verarbeitung der digital übermittelten Daten durch einen externen Dienstleister Fehler aufgetreten sein könnten. Sollten Sie der Ansicht sein, dass ein Bescheid einen grundlegenden Fehler aufweist, steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Hohenbrunn unter der Telefonnummer 08102 800-320 während der Rathaus-Öffnungszeiten zur Verfügung. Alternativ können Sie uns Ihren Sachverhalt auch per E-Mail an steuern@hohenbrunn.de senden. 

Bitte um Geduld bei Anfragen

Ab dem 13. Januar 2025 ist mit einem erhöhten Aufkommen telefonischer und persönlicher Anfragen zu rechnen. Wir bitten daher um Verständnis, falls nicht alle Anfragen sofort bearbeitet werden können. Nutzen Sie gern die Möglichkeit, eine Rückrufbitte oder Ihr Anliegen schriftlich per E-Mail einzureichen. Wir bemühen uns, alle Anfragen zeitnah zu beantworten.