Sie wollen bauen?
Alles Wissenswerte, wenn Sie in Hohenbrunn bauen wollen. Ob Neubau, Umbau oder Anbau – wenn es ans Bauen geht, gibt es im Vorfeld eine Menge zu klären.
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Der Gutachterausschuss des Landkreises München veröffentlicht alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte für alle Städte und Gemeinden im Landkreis München. Die letzten Werte wurden zum 01.01.2022 erstellt. Das Hohenbrunner Gemeindegebiet ist in zehn Zonen eingeteilt.
Gebührenpflichtige Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises München. Wenn Sie entsprechende Auskünfte benötigen, wenden Sie sich an:
Landratsamt München
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Frankenthaler Straße 5–9
81539 München
Telefon: 089 6221-2564 und 089 6221-2565
E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de
Web: www.landkreis-muenchen.de/themen/bauen-und-wohnen/gutachterausschuss/
Alle Bebauungspläne der Gemeinde Hohenbrunn können über das Bauamt bezogen oder über unsere Website im Bereich „Bebauungspläne online“ abgerufen werden. Sie können alle Bebauungspläne von Hohenbrunn online auch über das Zentrale Planungsportal für die Bauleitplanung Bayern einsehen.
Ja, Grundstückseigentümer können Einsicht in alte Baugenehmigungsunterlagen nehmen. Hierzu müssen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag an bauverwaltung@hohenbrunn.de stellen und den Grund für die Einsichtnahme angeben.
Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht gebührenpflichtig ist. Wenn Sie Pläne kopieren oder scannen lassen möchten, erfolgt dies über externe Dienstleister, die Kosten dafür trägt der Antragsteller.
Amtliche Lagepläne zur Einreichung von Bauanträgen können Sie beim Vermessungsamt München anfordern. Die Gebühr für die Erstellung eines amtlichen Lageplans können Sie ebenfalls beim Vermessungsamt München erfragen.
Das Grundbuch ist kein öffentliches Register, in das jeder Einsicht nehmen kann. Nur Personen mit einem berechtigten Interesse dürfen das Grundbuch oder die Eigentümerdaten einsehen.
Ein berechtigtes Interesse haben:
- Egentümer des Grundstücks
- Personen, die ein Recht am Grundstück haben
- Personen mit einem tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Interesse
Kauf- oder Mietinteressenten, die nur den Namen des Eigentümers herausfinden wollen, haben kein berechtigtes Interesse.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Hohenbrunn keine Baugrundstücke oder Wohnungen vermittelt. Informationen hierzu finden Sie in den Veröffentlichungen des Immobilienmarktes.
Die Einsicht in das Grundbuch ist nur beim Grundbuchamt des Amtsgerichts München möglich.
Das Grundbuch ist kein öffentliches Register, in das jeder Einsicht nehmen kann. Nur Personen mit einem berechtigten Interesse dürfen das Grundbuch oder die Eigentümerdaten einsehen.
Ein berechtigtes Interesse haben:
- Eigentümer des Grundstücks
- Personen, die ein Recht am Grundstück haben
- Personen mit einem tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Interesse
Kauf- oder Mietinteressenten, die nur den Namen des Eigentümers herausfinden wollen, haben kein berechtigtes Interesse.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Hohenbrunn keine Baugrundstücke oder Wohnungen vermittelt. Informationen hierzu finden Sie in den Veröffentlichungen des Immobilienmarktes.
Die Einsicht in das Grundbuch ist nur beim Grundbuchamt des Amtsgerichts München möglich.
Bevor Sie Ihre Terrasse überdachen, sollten Sie prüfen, ob die Überdachung den Bestimmungen des Bebauungsplans entspricht. Hier gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Die Terrasse und ihre Überdachung müssen innerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen liegen und die zulässige Grundfläche darf nicht überschritten werden.
- Einige Bebauungspläne haben auch Vorgaben zur Größe und zum Material von Terrassen und deren Überdachungen.
- Wenn die Überdachung direkt an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn gebaut werden soll, müssen die nach Bayerischer Bauordnung (BayBO) erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden.
Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von bis zu 3 m sind verfahrensfrei. Das bedeutet, dass Sie hierfür keine Genehmigung brauchen. Trotzdem müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie die Vorgaben des Bebauungsplans und die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO, eingehalten werden.
Für weitere Informationen können Sie gern unsere kostenlose Bauberatung in Anspruch nehmen.
Bevor Sie einen Wintergarten bauen, müssen Sie prüfen, ob er den Bestimmungen des Bebauungsplans entspricht. Hier sind einige wichtige Punkte, die es zu beachten gilt:
- Der Wintergarten muss innerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen liegen und darf die zulässige Grund- und Geschossfläche nicht überschreiten.
- Einige Bebauungspläne haben auch Vorgaben zur Größe und zum Material von Wintergärten.
- Wenn der Wintergarten direkt an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn gebaut werden soll, müssen die nach Bayerischer Bauordnung (BayBO) erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden. Zusätzlich können Anforderungen des Brandschutzes erforderlich sein.
Wintergärten, egal ob kalt oder warm, sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie für den Bau eine Baugenehmigung benötigen.
Für weitere Informationen können Sie gern unsere kostenlose Bauberatung in Anspruch nehmen.
Bevor Sie ein Gartengerätehäuschen aufstellen, sollten Sie prüfen, ob es den Bestimmungen des Bebauungsplans entspricht. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Im Bebauungsplan stehen Regeln über die Anzahl und Größe von Gartengerätehäuschen.
- Manchmal sagt der Bebauungsplan auch, wo genau Sie Ihr Gartengerätehäuschen aufstellen dürfen.
- Es gibt oft Vorgaben dazu, wie groß und aus welchem Material das Gartengerätehäuschen sein darf.
- Wenn Sie das Gartengerätehäuschen direkt am Nachbargrundstück bauen wollen, müssen Sie wissen, dass es Regeln gibt, wie viele Gebäude an der Grenze erlaubt sind. An jeder Grenze dürfen es insgesamt 9 Meter und auf dem gesamten Grundstück 15 Meter sein. Außerdem müssen Sie auf den Brandschutz achten.
- Ebenso ist die gemeindliche Stellplatzsatzung zu beachten, welche Regelungen zur Größe und Platzierung von Gartenhäuschen enthält.
Für weitere Informationen können Sie gern unsere kostenlose Bauberatung in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich können Sie einen Pool im Garten bauen, solange er die erlaubte Fläche und die festgelegten Grenzen im Bebauungsplan nicht überschreitet. Manchmal gibt es jedoch Ausnahmen in den Bebauungsplänen.
Pools bis zu 100 m³ Größe, inklusive vorübergehender Luftüberdachungen, dürfen in Gärten für Freizeitzwecke ohne spezielle Genehmigung gebaut werden (Art. 57 Abs. a Ziffer 10 a BayBO). Aber trotzdem müssen Sie sich an die Regeln halten, die für den Bau gelten.
Für weitere Informationen können Sie gern unsere kostenlose Bauberatung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie einen Carport bauen möchten, sollten Sie zuerst prüfen, ob das in Ihrem Bebauungsplan erlaubt ist. Manche Pläne sagen, wie viele und wie große Stellplätze und Garagen erlaubt sind. Auch die Position und das Material des Carports können vorgeschrieben sein. Wenn der Carport direkt am Nachbargrundstück gebaut werden soll, gibt es Regeln dazu, wie viele Gebäude an der Grenze erlaubt sind.
Außerdem müssen Sie die Regeln der Stellplatzsatzung unserer Gemeinde beachten. Diese finden Sie unter Satzungen und Verordnungen, Rubrik „Bauen und Ortsrecht“. Hier steht, wie viele Stellplätze Sie brauchen und wie groß sie sein müssen. Es gibt auch Vorgaben zur Begrünung.
Kleine Garagen und überdachte Stellplätze bis zu einer bestimmten Größe können ohne spezielle Genehmigung gebaut werden, wenn sie in einem Gebiet liegen, in dem die Regeln des Bebauungsplans gelten. Aber auch hier müssen alle Regeln eingehalten werden, die für den Bau gelten.
Für weitere Informationen können Sie gern unsere kostenlose Bauberatung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Entwässerungspläne für Ihr Haus sehen möchten, können Sie das als Eigentümer tun. Sie müssen dafür einen formlosen, schriftlichen Antrag für die Einsicht in die Bauakte beim Bauamt der Gemeinde Hohenbrunn stellen. Außerdem können Sie Entwässerungspläne auch beim Abwasserzweckverband am Haidgraben 1 in 85521 Ottobrunn anfragen.
Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht gebührenpflichtig ist. Wenn Sie Pläne kopieren oder scannen lassen möchten, erfolgt dies über externe Dienstleister, die Kosten dafür trägt der Antragsteller.
Informationen zur Beantragung der Einsichtnahme in Bauakten
Für technische Informationen zum Kanalnetz und den Anschlüssen können Sie sich an die Bautechnikabteilung der Gemeinde Hohenbrunn wenden, Telefon 08102 800-460.
Wenn Sie einen Gartenzaun bauen möchten, sollten Sie zuerst prüfen, ob das in Ihrem Bebauungsplan erlaubt ist.
Die Gemeinde Hohenbrunn hat eine Einfriedungssatzung für das Ortsgebiet erlassen. Diese regelt unter anderem die Art des zulässigen Materials sowie die möglichen Höhen. Die Einfriedungssatzung finden Sie unter Satzungen und Verordnungen, Rubrik „Bauen & Ortsrecht“.
Für weitere Informationen können Sie gern unsere kostenlose Bauberatung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie einen rechtmäßigen Parkplatz in einer Garage oder einem oberirdischen Carport haben, können Sie ohne Genehmigung eine E-Ladestation oder Wallbox installieren, solange sie nicht höher als 2 Meter und nicht breiter oder tiefer als 1 Meter ist.
Wenn die Station diese Maße überschreitet, brauchen Sie eine Genehmigung. Sie müssen dann prüfen, ob die Station den Regeln im Bebauungsplan entspricht.
Für technische Fragen zum Anschluss der Ladestation an das Stromnetz können Sie sich an die Bayernwerk Netz GmbH wenden.
Informationen zur Installation einer E-Ladestation oder Wallbox
Wenn Sie nachhaltig bauen möchten, gibt es verschiedene Aspekte, die Sie beachten sollten:
- Klimaresilientes Bauen für Ihr Zuhause: Sie können Ihr Eigenheim gegen die Auswirkungen des Klimawandels schützen. Mehr erfahren im Praxisratgeber des Deutschen Städtetages.
- Expertenhilfe für energetische Sanierung: Die Integration eines qualifizierten Experten in Ihr Sanierungsvorhaben ist oft Voraussetzung für die Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel. Eine Liste neutraler und qualifizierter Energieberater aus Ihrer Region finden Sie über die Energie-Effizienz-Experten.
- Erneuerbare Energien und Energieeffizienz: Sie können CO2-arme Heizsysteme, Wärmedämmung und Fensteraustausch in Erwägung ziehen. Informationen zum Solarpotenzial Ihres Dachs finden Sie im Solarpotenzialkataster für den Landkreis München.
- Förderprogramme und finanzielle Unterstützung: Einen umfassenden Überblick über passende Fördermöglichkeiten erhalten Sie über den Förderkompass der bayerischen Energieagenturen (PDF, 470 kB, nicht barrierefrei). Die Gemeinde Hohenbrunn bietet zudem ein eigenes Förderprogramm, das Sie zusätzlich in Anspruch nehmen können.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Klimaschutzmanager unter 08102 800-440 oder klimaschutz@hohenbrunn.de gern Rede und Antwort.
Weitere Informationen
- Satzungen zum Baurecht
- Formulare fürs Bauwesen
- Erschließungsbeitrag – Kosten für die Erschließung von Baugrundstücken
- Checkliste zur Beantragung einer Baugenehmigung
- Checkliste zur Beantragung eines Vorbescheides
- Checkliste zur Beantragung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens
- Checkliste zur Verlängerung einer Genehmigung
- Checkliste zur Beantragung einer isolierten Befreiung
- Spartenträgerliste (PDF, 435 kB, nicht barrierefrei)
Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, freuen wir uns über Ihr Feedback!
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