Hallenbad Riemerling
Hallenbad Riemerling

Haus- und Badeordnung

Sportcampus und Hallenbad

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

(1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Sportcampus Riemerling der Gemeinde Hohenbrunn einschließlich der Eingangsbereiche und Außenanlagen.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

(1) Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für sonstige Einrichtungen des Sportcampus Riemerling können besondere Benutzungsordnungen erlassen werden. Für Parkplätze gelten die Bestimmungen der StVO sowie die jeweiligen Ausschilderungen. Fahrzeuge und Fahrräder sind auf den vorgesehenen Plätzen vor dem Sportcampus abzustellen.

(2) Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Nutzer (Badegast, Sportler) die Haus-und Badeordnung sowie weitergehende Regelungen für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.

(3) Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/ Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

(4) Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere des § 4 werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

(5) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Des weiteren hat bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen der Verein oder die Übungsleitung für Beachtung der Haus- und Badeordnung zu sorgen.

(6) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch die Gemeinde Hohenbrunn erlaubt.

(7) Das Rechtsverhältnis zwischen Badegast und der Gemeinde Hohenbrunn ist ausschließlich privatrechtlich. Private Schwimmlehrer sind zu gewerbsmäßiger Erteilung von Schwimmunterricht nur mit Zustimmung der Gemeinde Hohenbrunn zugelassen. 

§ 3 Öffnungszeiten, Preise

(1) Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang und auf der Homepage bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.

(2) Eine Stunde vor Betriebsschluss werden Eintrittskarten nicht mehr ausgegeben; 20 Minuten vor Betriebsschluss ist Badeschluss.

(3) Es bleibt der Gemeinde Hohenbrunn vorbehalten, die Benutzung des Bades oder Teile davon einzuschränken. Eine Rückerstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

(4) Eintrittskarten gelten nur einmal am Tag der Lösung. Wert- und 10er -karten sind ab dem Lösungstag 5 Jahre gültig. Für die genannten Karten kann bei Verlust gegen Aufpreis eine Ersatzkarte erstellt werden. Hierzu ist die Vorlage des Kassenbons erforderlich. Alle Karten sind von Umtausch oder Rückerstattung ausgeschlossen.

(5) Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 4 Zutritt

(1) Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei. Für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

(2) Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Die Gemeinde Hohenbrunn kann für Nutzer, die nicht in Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind, ein erhöhtes Entgelt von mindestens der Höhe des Tagespreises festlegen. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig. Diese ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

(3) Der Nutzer muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie von der Gemeinde Hohenbrunn überlassene Gegenstände so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

(4) Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist der Eintritt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson über 16 Jahren erlaubt. Diese ist für das Kind während des gesamten Aufenthaltes verantwortlich.

(5) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

(6) Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet:

  • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
  • die Tiere mit sich führen (ausgenommen sind Blinde mit Führhunden),
  • die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.

§ 5 Verhaltensregeln

(1) Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Handlungen bzw. Belästigungen, z. B. auch durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung untersagt.

(2) Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

(3) In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder (Schwimmhallen) ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, obliegt dem Personal. Für Babys und Kleinkinder sind spezielle Badewindelhöschen zwingend erforderlich.

(4) Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder dessen Begleitperson zu reinigen.

(5) Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.

(6) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Gemeinde Hohenbrunn.

(7) Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Darüber hinaus gehende Körperpflege (Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben und ähnliches) ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

(8) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

(9) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (zum Beispiel Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

(10 )Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

(11 )Zerbrechliche Behälter (zum Beispiel Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.

(12) Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Shishas sind generell verboten.

(13) Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

(14) Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertschließfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

(15) Von der Seite springen, Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.

(16) Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.

(17) Die Nutzung einer Einzelumkleidekabine durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Davon ausgenommen sind die Sammel- und Familienumkleiden und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und ausziehen können.

(18) Schwimmerbecken darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer müssen nach Einsicht der Wassertiefe das Variobecken und kleinere Kinder das Planschbecken benutzen.

§ 6 Haftung

(1) Die Gemeinde Hohenbrunn haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gemeinde Hohenbrunn, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(2) Als wesentliche Vertragspflicht der Gemeinde Hohenbrunn zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

(3) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten der Gemeinde Hohenbrunn werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet die Gemeinde Hohenbrunn nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

(4) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch die Gemeinde Hohenbrunn zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder ein Wertfach begründet keinerlei Pflichten der Gemeinde in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

(5) Bei schuldhaftem Verlust von Schlüsseln wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer den Verlust nicht zu vertreten hat. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die jeweiligen Beträge sind in einer separaten Preisliste aufgeführt.

(6) Die Gemeinde Hohenbrunn ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

Genderhinweis: Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

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