Anmeldung für das Betreuungsjahr 2025/2026
Ablauf für die gemeindlichen Krippen und Kindergärten
Im Zeitraum von 7. Januar bis 20. März 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anmeldeunterlagen mit den erforderlichen Nachweisen (Arbeitsnachweise und andere Nachweise) bei der jeweiligen Erstwunscheinrichtung per Post einzureichen oder in der jeweiligen Einrichtung direkt abzugeben.
Falls Sie die Unterlagen persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte in der jeweiligen Einrichtung einen Termin. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und Anliegen rund um die Anmeldung in einem telefonischen Beratungsgespräch.
Am Donnerstag, den 13. März 2025 findet von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr ein Informationsnachmittag statt, an dem Sie sich alle fünf gemeindlichen Einrichtungen ansehen können. Unsere pädagogischen Mitarbeiter stehen Ihnen an diesem Nachmittag für Fragen zur Verfügung und Sie können sich die Räumlichkeiten ansehen.
Bis zum Stichtag am 20. März 2025 müssen alle Anmeldeunterlagen und Nachweise vollständig in der Einrichtung vorliegen. Bitte beachten Sie: Anmeldungen und Unterlagen, die nach dem Stichtag eingereicht werden, können bei der ersten Vergaberunde nicht berücksichtigt werden.
Bitte denken Sie daran, dass uns mit der Anmeldung (bis spätestens zum 20. März 2025) diese Unterlagen vorliegen müssen:
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Buchungsvereinbarung (verbindlich für das neue Kita-Jahr)
- aktuelle Nachweise über die Berufstätigkeit (die Nachweise müssen im aktuellen Kalenderjahr ausgestellt sein)
- bei Alleinerziehenden/allein Sorgeberechtigten einen Nachweis über das Sorgerecht
- bei Zuzug ins Gemeindegebiet: Nachweis über den Zuzug (zum Beispiel Miet-, Kaufvertrag)
- Vorlage des Vorsorgeuntersuchungshefts
- Nachweis über Masernschutzimpfung:
- Vorlage Impfausweis im Original
- ärztliches Attest bei bereits erlittener Krankheit
- ärztliche Bescheinigung über die Immunität gegen Masern
- ärztliche Bescheinigung über dauerhafte medizinische Kontraindikation
Die Vordrucke für die oben genannten einzureichenden Unterlagen finden Sie auf unserer Formularseite in der Rubrik „Kindertagesstätten“.
Die Bescheide über die Zu- und Absagen für einen Platz in einer unserer Kindertagesstätten werden bis Ende April 2025 postalisch verschickt.
Wir freuen uns darauf, Ihr Kind bei uns in der Gemeinde Hohenbrunn zu begrüßen und ihm die bestmögliche Betreuung und Förderung zu bieten! Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen unsere Fachstelle für Kinderbetreuung gerne zur Verfügung.