Neue Vorschriften zur Altkleiderentsorgung
Das ändert sich für Bürgerinnen und Bürger

Symbolbild: Altkleidercontainer
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2018/851, die eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vorschreibt. Damit soll mehr Bekleidung einer stofflichen Verwertung zugeführt und weniger Textilmüll verbrannt werden.
Im Landkreis München bestehen derzeit jedoch noch keine geeigneten Verwertungsmöglichkeiten für nicht mehr tragbare oder verschmutzte Textilien. Deshalb bleibt es weiterhin dabei: Beschädigte, verschmutzte oder nicht mehr tragbare Kleidung soll über den Restmüll entsorgt werden, um unnötige Kosten und aufwendige Sortierungen zu vermeiden. Nur saubere, unbeschädigte und tragbare Kleidung sowie tragbare Schuhe sollten in die Altkleidercontainer gegeben werden.
Entsorgungsmöglichkeiten in Hohenbrunn und Umgebung
Für Bürgerinnen und Bürger in Hohenbrunn und Riemerling gibt es mehrere Möglichkeiten, Altkleider fachgerecht zu entsorgen:
Altkleidercontainer:
- Taufkirchener Straße 9, Hohenbrunn
- Ganghofer Straße 28, Ottobrunn
- Ottostraße 102, Ottobrunn
- Albert-Schweizer-Straße 2, Ottobrunn
- Glonner Straße 19c, Putzbrunn
- Brunnthaler Straße 3, Höhenkirchen
- Leonhardistraße 2, Siegertsbrunn
Kleiderspende an Second-Hand-Läden:
- Klawotte Ottobrunn, Alte Landstraße 5, Ottobrunn
- Klawotte Kinder & Kreativ, Alte Landstraße 5, Ottobrunn
Wertstoffhof:
- Haidgraben 1, 85521 Ottobrunn
Wertstoffmobil:
- Hohenbrunn – Park-and-Ride-Parkplatz, Südteil, Bahnhofstraße
- Riemerling Ost – Dahlienstraße 32
- Riemerling West – Frühlingsstraße 2
Wichtig: Kleidungsstücke mit eingebauten elektronischen Komponenten wie blinkende Schuhe, beheizbare Westen oder LED-Mützen dürfen nicht in den Altkleidercontainer geworfen werden. Sie müssen als Elektroschrott entsorgt werden.
Bei weiteren Fragen stehen die Abfallberater vom Zweckverband München-Südost gerne zur Verfügung.