Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Verfahren 2 N 20.515 mit Beschluss vom 09.01.2025 bezüglich eines Normenkontrollantrages auf Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 86 „Östlich der Putzbrunner Straße (B 471) unter Ziffer I. entschieden:
Amtliche Bekanntmachungen
Wichtige Informationen der Gemeinde
Amtliche Bekanntmachungen sind offizielle Mitteilungen der Gemeinde, die für alle Bürgerinnen und Bürger bestimmt sind. Sie enthalten wichtige Informationen, deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Für den direkten Zugang zu diesen Informationen stehen Ihnen unsere Amtstafeln und Schaukästen im Ortsgebiet zur Verfügung. Zusätzlich sind sämtliche Bekanntmachungen im Gemeindeblatt und auf unserer Website einsehbar, damit Sie stets auf dem neuesten Stand bleiben.

Der Gemeinde Hohenbrunn liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 vor. Das Plangebiet befindet sich östlich des Notinger Weges und südlich der Ottostraße auf den im Lageplan dargestellten Grundstück in der Gemeinde Hohenbrunn mit einer Gesamtfläche von circa 0,47 ha. Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenbrunn hat in seiner Sitzung vom 20.02.2025 den Vorentwurf gebilligt.

Der Gemeinde Hohenbrunn liegt der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Das Plangebiet befindet sich östlich des Nothinger Weges und südlich der Ottostraße auf den im Lageplan dargestellten Grundstück in der Gemeinde Hohenbrunn mit einer Gesamtfläche von circa 0,47 ha. Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenbrunn hat in seiner Sitzung vom 20.02.2025 den Vorentwurf gebilligt.