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15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Waldhort & Kindergarten Outback II“ im Bereich östlich des Notinger Weges und südlich der Ottostraße

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch

Der Gemeinde Hohenbrunn liegt der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Das Plangebiet befindet sich östlich des Nothinger Weges und südlich der Ottostraße auf den im Lageplan dargestellten rundstück in der Gemeinde Hohenbrunn mit einer Gesamtfläche von circa 0,47 ha. Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenbrunn hat in seiner Sitzung vom 20.02.2025 den Vorentwurf gebilligt.

Die Kommunen sind gemäß Art. 5 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz für die Bereitstellung und den Betrieb von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zuständig. Die Bereitstellung von Betreuungsangeboten gehört zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Gemäß der Bedarfsplanung der Gemeinde Hohenbrunn besteht durch den Wegfall des Waldhorts „Outback“ sowie für das neue Quartier im Westen von Hohenbrunn, Stieglitzanger, mit ca. 260 neuen Wohneinheiten entstehen mittelfristig in der Gemeinde ein Defizit an Betreuungsplätzen im Bereich der Kinderbetreuung. Entsprechend ist es erforderlich neue Betreuungsplätze zu schaffen. 

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Änderung von Wald in Flächen für den Gemeinbedarf, um die baurechtliche Grundlage für die Entwicklung zur Erweiterung des Kinderbetreuungsangebots in Hohenbrunn umsetzten zu können.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemeinsam gemäß § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Vorentwurf samt Begründung, Umweltbericht und Gutachten liegt in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 21.04.2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Hohenbrunn, Pfarrer-Wenk-Platz 1, 85662 Hohenbrunn, öffentlich aus und kann eingesehen werden. Der Raum der Auslegung befindet sich im zweiten Obergeschoss (Zimmer 226) und ist barrierefrei erreichbar.

Während der Auslegungsfrist kann sich jeder über die allgemeinen Planungsziele und Planungszwecke informieren und hierbei Anregungen und/oder Einwände gegen die Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Stellungnahmen können auch elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung@hohenbrunn.de

Über die während dieser Frist vorgebrachten Anregungen und Einwände entscheidet der Gemeinderat der Gemeinde Hohenbrunn. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanungsverfahren“.

Hohenbrunn, den 26.02.2025

Dr. Stefan Straßmair
Erster Bürgermeister