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Bebauungsplan Nummer 86: Antrag abgelehnt

„Östlich der Putzbrunner Straße (B471)“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Verfahren 2 N 20.515 mit Beschluss vom 09.01.2025 bezüglich eines Normenkontrollantrages auf Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 86 „Östlich der Putzbrunner Straße (B 471)“ unter Ziffer I. entschieden:

„Der Antrag wird abgelehnt.“

Damit ist die Wirkung des Aussetzungsbeschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 13.11.2023 entfallen und der Bebauungsplan wieder in Vollzug.

Hohenbrunn, den 19.03.2025

Dr. Stefan Straßmair
Erster Bürgermeister