Neue Version des Förderprogramms zu Energiewende und Klimaschutz
Zusätzliche Maßnahmen förderfähig
Mit dem Beschluss des Umwelt- und Klimaschutzausschusses vom 04.05.2023 gilt ab 01.06.2023 die 2. Version des Förderprogramms zu Energiewende und Klimaschutz der Gemeinde Hohenbrunn.
Diese Maßnahmen können ab sofort noch beantragt werden:
- Energieberatungsleistungen
- Tausch Fenster und Türen
- Außenwanddämmung
- Dachdämmung
- Dämmung der oberste Geschossdecke zu nicht ausgebauten/unbeheizten Dachräumen
- Dämmung der Kellerdecke und anderer Decken gegen unbeheizte Räume oder Böden gegen Erdreich
- Wärmenetzanschluss
- Anlagen zur Wärmeerzeugung – neu
- Begrünungsmaßnahme – neu
- Lastenpedelecs und -fahrräder
- Beratungs- und Planungsleistung von gemeinschaftlicher Ladeinfrastruktur
- Beratungs- und Planungsleistungen von gemeinschaftlichen PV-Anlagen
- Umweltbeitrag
Wenn Ihr Vorhaben vor dem 01.06.2023 begonnen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt rechtskräftige Version des Förderprogramms.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau von Schauber per E-Mail an klimaschutz@hohenbrunn.de oder telefonisch unter 08102 800-49).