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Neue Version des Förderprogramms zu Energiewende und Klimaschutz

Zusätzliche Maßnahmen förderfähig

Mit dem Beschluss des Umwelt- und Klimaschutzausschusses vom 04.05.2023 gilt ab 01.06.2023 die 2. Version des Förderprogramms zu Energiewende und Klimaschutz der Gemeinde Hohenbrunn.

Diese Maßnahmen können ab sofort noch beantragt werden: 

  1. Energieberatungsleistungen
  2. Tausch Fenster und Türen
  3. Außenwanddämmung
  4. Dachdämmung
  5. Dämmung der oberste Geschossdecke zu nicht ausgebauten/unbeheizten Dachräumen
  6. Dämmung der Kellerdecke und anderer Decken gegen unbeheizte Räume oder Böden gegen Erdreich
  7. Wärmenetzanschluss
  8. Anlagen zur Wärmeerzeugung – neu
  9. Begrünungsmaßnahme – neu
  10. Lastenpedelecs und -fahrräder
  11. Beratungs- und Planungsleistung von gemeinschaftlicher Ladeinfrastruktur
  12. Beratungs- und Planungsleistungen von gemeinschaftlichen PV-Anlagen
  13. Umweltbeitrag

Wenn Ihr Vorhaben vor dem 01.06.2023 begonnen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt rechtskräftige Version des Förderprogramms.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau von Schauber per E-Mail an klimaschutz@hohenbrunn.de oder telefonisch unter 08102 800-49).