Fundsachen
Sie haben einen Gegenstand verloren und möchten gerne wissen, ob dieser im Fundbüro abgegeben worden ist? Dann können Sie sich gerne telefonisch, schriftlich, persönlich oder einfach online erkundigen. Bei verloren gegangenen Schlüsseln empfehlen wir Ihnen, persönlich vorbeizukommen, da eine endgültige Identifizierung telefonisch in der Regel nicht möglich ist.
Bitte denken Sie auch daran, dass gefundene Tiere ebenfalls bei der Gemeinde Hohenbrunn gemeldet werden. Insbesondere Reptilien werden für einen Monat in der Reptilienauffangstation aufbewahrt und kommen danach ins Tierheim München.
Online-Fundbüro
Die Gemeinde Hohenbrunn verfügt über ein Online-Fundbüro. Sie haben die Möglichkeit, unabhängig von unseren Öffnungszeiten nach Ihrem vermissten Gegenstand zu suchen. Die Suche erstreckt sich auf ganz Deutschland. Bitte beachten Sie aber, dass die Suche nach einem Gegenstand nur in Städten und Gemeinden erfolgt, die das virtuelle Fundbüro ebenfalls einsetzen.
Sie haben etwas verloren?
Können wir eine Fundsache einem Eigentümer oder einer Eigentümerin zuordnen, schickt unser Fundamt eine schriftliche Benachrichtigung, beispielsweise bei Ausweisdokumenten, Bank- oder Scheckkarten. Über die Fundsachen informieren wir regelmäßig auf unserer Webseite; gleichzeitig ist eine Suche im Online-Fundbüro jederzeit möglich. Bei Gegenständen, die Sie in Zügen, S-Bahnen, Bussen oder am Bahnhof verloren haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Verkehrsbetrieb.
Sie haben etwas gefunden?
Jede Person, die einen Gegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Fundgegenstände können Sie bei uns im Bürgerbüro des Rathauses oder bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben. Alle Gegenstände, die in Zügen, S-Bahnen, Bussen oder am Bahnhof gefunden werden, sollten Sie beim entsprechenden Verkehrsunternehmen abgeben.
Wichtig ist, dass Sie bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen.
Fundgegenstände
Nr. 22/2023 Fahrrad City-Bike
Nr. 24/2023 Schlüssel mit Anhänger
Nr. 25/2023 Puma Geldbörse
Nr. 26/2023 Schlüssel mit vier weiteren Schlüssel
Nr. 27/2023 Schlüssel schwarz
Nr. 30/2023 Zwei Schlüssel schwarz und silber
Nr. 31/2023 Schlüssel mit Schlüsselband
Nr. 34/2023 Schwarzes Damenrad
Nr. 35/2023 Uhr
Nr. 36/2023 EarPods Ladebox
Nr. 38/2023 Camouflage Uhr
Nr. 42/2023 Fahrrad schwarz
Nr. 43/2023 Fahrrad grün
Nr. 45/2023 Fahrrad schwarz
Nr. 48/2023 Spanngurt
Nr. 51/2023 Brille mit Etui
Nr. 52/2023 Zwei Schlüssel mit Karabinerhaken
Nr. 53/2023 Mountainbike
Nr. 54/2023 Fahrrad rot, schwarz mit Korb
Nr. 55/2023 Sonnenbrille
Nr. 56/2023 Zwei Schlüssel
Nr. 57/2023 Rennrad weiß
Nr.. 58/2023 Adidas-Cap weiß
Nr. 59/2023 Brille
Nr. 60/2023 Geldbörse
Nr. 61/2023 Rucksack rosa
Nr. 63/2023 Hundemarke Matty + Tasso, orangenes Halsband
Nr. 65/2023 Zubehör Softairpistole
Nr. 69/2023 einzelner Schlüssel
Nr. 71/2023 Brille mit beige/transparentem Rahmen
Nr. 73/2023 Fahrradhelm
Nr. 74/2023 Damenfahrrad silber
Nr. 75/2023 Schlüssel mit Chip + weitere Schlüssel
Nr. 1/2024 Rennrad schwarz
Nr. 2/2024 IPad
Nr. 3/2024 Armband silber
Nr. 4/2024 Herrenrad schwarz
Nr. 5/2024 Brille
Nr. 7/2024 einzelner Schlüssel mit zwei Anhängern
Nr. 9/2024 Damenrad
Nr. 10/2024 Kinderfahrrad
Nr. 11/2024 Schlüsseletui mit zwei Schlüsseln
Nr. 13/2024 Damenarmbanduhr Marke Orient Quarz
Nr. 14/2024 Schlüssel mit Anhänger
Nr. 17/2024 Schmuck Anhänger silber blau
Weitere Informationen zur Abholung und Aufbewahrung von Fundsachen
Bitte bringen Sie zur Abholung Ihres Eigentums folgende Unterlagen mit:
- Ausweisdokumente
- Eigentumsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
- Gegenstandsbeschreibung
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- falls vorhanden, die Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab Anzeige des Fundes.
Wird die Fundsache nicht abgeholt, kann der Finder oder die Finderin den Gegenstand in Besitz nehmen. Wir benachrichtigen dann schriftlich, dass die Fundsache innerhalb eines Monats abgeholt werden kann. Ausgenommen sind amtliche wie auch persönliche Inhaberdokumente, Schlüssel, digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone, Tablets, Notebooks.
Für die Ausstellung einer Negativ-Bescheinigung für die Versicherung entstehen Ihnen keine Kosten. Wir stellen Ihnen diese kostenfrei aus.
Finderlohnansprüche und Auslagenerstattungen sind privatrechtlicher Natur und zwischen Finder und Eigentümer zu regeln. Der Finderlohn beträgt nach § 971 BGB 5 % vom Wert der Sache bis zu 500 Euro und 3 % ab 500 Euro.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, einen Fundgegenstand persönlich abzuholen, können Sie auch eine andere Person damit beauftragen. In diesem Fall benötigen wir deren Ausweisdokument sowie eine formlos ausgestellte Vollmacht.
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