Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen
Die Personalverwaltung (dazu zählen z. B. Personalgewinnung, Personalbetreuung, Personalentwicklung sowie Stellenbewirtschaftung) ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden und Landratsämtern.
Beschreibung
Die Personalverwaltung umfasst alle Aufgaben des Personalbereichs. Dazu gehören unter anderem:
- der Vollzug des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts
- das Führen von Personalakten
- die Bearbeitung der Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
- die Personaldatenverwaltung und die Stellenbewirtschaftung
- die Tätigkeiten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und beim Ausscheiden von Mitarbeitern anfallen
Zuständige Mitarbeiter
Rechtsgrundlagen
- Art. 42 ff. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 37 ff. Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO)
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 15.11.2024