Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, soll die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages stattfinden. Voraussetzung für die Neuwahl im Februar war das Ergebnis der Vertrauensfrage.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 11. Dezember 2024 die sogenannte Vertrauensfrage beantragt. Am 16. Dezember 2024 haben die Mitglieder des Bundestages dem Bundeskanzler nicht das Vertrauen ausgesprochen. Der Bundespräsident hat dann auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltermin bestimmt.
Doch wie läuft dieser Prozess genau ab und was bedeutet er für die Bürgerinnen und Bürger? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Neuwahlen im Überblick.
Wichtige Informationen rund um die Wahl
- Auflösung des Bundestages: Nach einer verlorenen Vertrauensfrage kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen.
- Festlegung des Wahltermins: Der Bundespräsident legt den Wahltermin fest. Die Neuwahl muss innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages stattfinden.
- Vorbereitungen durch Wahlorgane: Noch vor Festlegung des Wahltermins beginnen organisatorische Maßnahmen: Zum Beispiel die Bildung von Wahlausschüssen, Einrichtung von Wahlbezirken und Briefwahlstellen, Vorprüfung von Wahlvorschlägen oder Beschaffung der Wahlunterlagen.
- Verkürzte Fristen: Bestimmte Fristen, etwa zur Einreichung von Wahlvorschlägen, können durch eine Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums verkürzt werden.
- Durchführung der Wahl: Die vorgezogene Neuwahl verläuft an sich wie eine reguläre Bundestagswahl: Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme vor Ort oder per Briefwahl abgeben.
- Konstituierung des neuen Bundestages: Der neue Bundestag tritt spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammen. Die Bundesregierung wird auf Ersuchen des Bundespräsidenten zur geschäftsführenden Regierung, bis ein neuer Bundeskanzler oder eine neue Bundeskanzlerin gewählt wird.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und sind Sie in Hohenbrunn mit Hauptwohnsitz gemeldet, werden Sie automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, sich aber gewöhnlich im Hohenbrunner Gemeindegebiet aufhalten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Den Kontakt finden Sie am Ende dieser Seite.
Auch wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, sind Sie wahlberechtigt. In diesem Fall müssen Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis mit einem eigenen Formular stellen. Auch in diesem Fall wenden Sie sich bitten an das Wahlamt.
Im Jahr 2023 hat der Deutsche Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen. Diese begrenzt die Anzahl der Sitze im Bundestag auf 630. Die Stimmzettel werden aber wie bisher ausgefüllt und ausgewertet.
Die Wähler entscheiden bei der Bundestagswahl, welche Personen in den Deutschen Bundestag einziehen.
Auf dem Stimmzettel hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen – eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Erststimme
Mit der Erststimme wird eine Person aus dem eigenen Wahlkreis direkt gewählt. Auf dem Stimmzettel ist das Kreuz für die Erststimme auf der linken Seite zu setzen.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Auf dem Stimmzettel ist das Kreuz für die Zweitstimme auf der rechten Seite zu setzen. Mit der Zweitstimme wird bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Deutschen Bundestag erhält.
Die Wahlbenachrichtigungen werden innerhalb einer gesetzlichen Frist, abhängig vom Wahltermin, verschickt. Die Wahlbenachrichtigung informiert
- über die Adresse des Wahlraums,
- ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat (zum Beispiel für Rollstühle geeignet ist) und
- wie Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025 wird bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt.
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
- Sie können Ihre Briefwahlunterlagen mit der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Senden Sie uns dazu das entsprechende Formular zu oder werfen Sie dieses in einen öffentlichen Briefkasten ein.
- Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen über den QR-Code, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, anfordern.
- Auch über das Bürgerservice-Portal können Sie einen Antrag auf Briefwahl stellen.
- Des Weiteren ist die Beantragung vor Ort am Pfarrer-Wenk-Platz 1 möglich. Hierzu bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung (Rückseite für Briefwahl bitte vorab ausfüllen) und Ihren Personalausweis mit. Sie können bis Freitag, 21. Februar um 15:00 Uhr Ihre Wahlunterlagen im Rathaus persönlich beantragen und erhalten. Im Notfall und gegen Nachweis, dass Sie aufgrund von Krankheit verhindert waren, geht das sogar noch am Wahlwochenende. Es besteht auch die Möglichkeit, direkt vor Ort die Briefwahlunterlagen auszufüllen.
Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 08102 800-130 an uns wenden.
Das Grundgesetz sieht vor, dass Bundestagswahlen frühestens 46 Monate und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Daher bleibt ein gewisser zeitlicher Spielraum, sodass die Bundestagswahl künftig auch wieder später im Kalenderjahr abgehalten werden kann.
Deutscher Bundestag – Bundestagswahl 2025
Die Wahlleiterin – Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Bundeszentrale für politische Bildung – Bundestagswahlen
Bundeszentrale für politische Bildung – Wahl-O-Mat (voraussichtlich verfügbar ab 6. Februar 2025 mittags)
Leichte Sprache – Was muss ich über die Bundestags-Wahl wissen?
Verfolgen Sie die Ergebnisse der Bundetagswahl 2025 für den Landkreis München, sobald sie vorliegen, und sehen Sie sich die Ergebnisse früherer Wahlen an.
Kontaktaufnahme und weitere Informationen
Haben Sie Fragen zu den Wahlen oder Interesse, als Wahlhelfer zu fungieren? Wir laden Sie herzlich ein, Kontakt mit unserem Wahlamt aufzunehmen. Gemeinsam stärken wir die Demokratie in Hohenbrunn. Ihre Teilnahme macht einen Unterschied!