Achtung! Aufgrund eines defekten Moduls ist das Babybecken in unserem Riemerlinger Hallenbad aktuell nicht nutzbar.
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Das inklusive "Cafe o.k." hat wie folgt für Sie geöffnet:
Montag: 15.30 - 19.30 Uhr
Dienstag: 15.30 - 19.30 Uhr
Mittwoch: Ruhetag
Donnerstag: 15.30 - 19.30 Uhr
Freitag: 15.30 - 19.30 Uhr
Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Sonntag: Ruhetag
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Zeiten für die Öffentlichkeit (außerhalb der Ferien):
Dienstag: |
20:00 – 21:30 Uhr |
(2 Bahnen/Bahn 5 und 6) |
Mittwoch:
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16:00 – 19:00 Uhr |
(gesamtes Bad mit Lehrschwimmbecken) |
Freitag: |
20:00 – 21:30 Uhr |
(2 Bahnen/Bahn 5 und 6) |
Sonntag: |
10:00 – 19:00 Uhr |
(gesamtes Bad mit Lehrschwimmbecken) |
Unser Hallenbad im Sportcampus Riemerling ist wie folgt ausgestattet:
- 25 m Schwimmbecken mit 6 Bahnen
- Lehrschwimmbecken mit Hubboden
- Babybecken
Preise:
Einzelkarten
Normaltarif ab 18 Jahren: 4,00 €
Ermäßigter Tarif: 3,00 €
Kinder ab 6 Jahren: 2,00 €
Kinder von 0-5 Jahren in Begleitung einer zahlenden erwachsenen Begleitperson: frei
10er–Karte
Normaltarif ab 18 Jahren: 36,00 €
Ermäßigter Tarif: 27,00 €
Kinder ab 6-13 Jahren: 18,00 €
Kinder von 0-5 Jahren in Begleitung einer zahlenden erwachsenen Begleitperson: frei
Jahreskarte nur an der Kasse
Normaltarif ab 18 Jahren: 200,00 €
Ermäßigter Tarif: 150,00 €
Kinder von 6-13 Jahren: 100,00 €
Kinder von 0-5 Jahrenin Begleitung einer zahlenden erwachsenen Begleitperson: frei
Die Zahlung ist in unseren Webshop, am Automaten oder an der Kasse möglich (EC Karte oder Barzahlung). Ermäßigte Eintrittskarten sind nur unter Vorlage eines gültigen Nachweises zu unseren öffentlichen Schwimmzeiten an der Kasse erhältlich.
Der ermäßigte Tarif gilt für:
- Schüler ab 14-17 Jahren unter Vorlage eines Schülerausweises
- Studenten unter Vorlage des Studentenausweises
- Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises
- Personen mit einem GdB von mind. 50% unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises
- Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend SGB II und SGB XII unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises
- Senioren ab 65 Jahren
- Inhaber der bayerischen Ehrenamtskarte